Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU 2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)

Die Disclosure-VO verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater dazu schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken zu veröffentlichen.

Die Impact Asset Management GmbH steht als eine der Erstunterzeichner der UN PRI in Österreich zu den sechs „Principles for Responsible Investment" (UN PRI - Grundsätze für verantwortungsbewusstes Investieren) und ist als konzessionierte Wertpapierfirma gemäß § 3 WAG (Wertpapieraufsichtsgesetz) 2018 gemäß den Bestimmungen der Disclosure-VO sowohl Finanzmarktteilnehmer als auch Finanzberater.

Die Impact Asset Management GmbH verfolgt das Ziel, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Disclosure-Verordnung einzubeziehen. Da die dazu notwendigen Finanzinstrumente, welche die strengen Bestimmungen der Disclosure-Verordnung hinsichtlich offenzulegenden Informationen vollinhaltlich erfüllen, derzeit aber nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und es daher nicht möglich ist, die Dienstleistung der Portfolioverwaltung bzw. der Anlageberatung immer nachhaltig im Sinne der Disclosure-Verordnung zu erbringen, erfüllen nicht 100% der C-QUADRAT Investmentfonds bzw. der von der Impact Asset Management GmbH angebotenen Dienstleistungen die Voraussetzung der Disclosure-VO.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Gemäß Disclosure-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Neben Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung eine Rolle spielen. In der Disclosure-VO werden Nachhaltigkeitsfaktoren als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung definiert.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Das Unternehmen erkennt aktuell weder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit noch auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation des Unternehmens.

Das Unternehmen beobachtet tatsächliche oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Anlageberatungstätigkeit sowie auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Reputation des Unternehmens laufend im Rahmen seiner üblichen Risikomanagementstrategie (Risk Management) und kann ggf. zeitnah auf potenziell eintretende Risiken reagieren.

Informationen über die Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der von der Impact Asset Management GmbH angebotenen Investmentfonds und Dienstleistungen finden Sie im Folgenden. Die hier dargestellten Verfahren bzw. Angaben zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen beziehen sich jeweils nur auf den Teil der Investitionen in den Investmentfonds, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Allgemeine Informationen über Nachhaltigkeit

ESG-Investmentprozess

Erklärung zu Art. 3 und 4 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Verordnung über die Offenlegung von Informationen zur Nachhaltigkeit in Bezug auf Kapitel IV, Artikel. 45-57 und Artikel 9(1), (2) und (3) der Verordnung (EU) 2019/2088 für den I-AM Vision Microfinance

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – Juli 2024

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Die Impact Asset Management GmbH hat die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik derzeit nicht explizit festgeschrieben. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich nur zu einem geringen Teil variabel, wobei qualitative Kriterien bei der Bemessung im Mittelpunkt stehen. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen die Vergütung hierbei aber weder positiv noch negativ.

Es werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investmentprodukte einzusetzen, zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt im Ergebnis keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.

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