Veröffentlichung gemäß Verordnung (EU 2019/2088) über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Disclosure-VO)

Erklärungen zu Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088

Erklärung zu Art. 3 Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Erklärung der Impact Asset Management GmbH gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungsverordnung) - Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens
Wir erbringen Portfolioverwaltungsdienstleistungen, verwalten jedoch keine eigenen Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung. Wir handeln ausschließlich im Rahmen eines Delegationsverhältnisses für den jeweils verantwortlichen Finanzmarktteilnehmer. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“, PAI) berücksichtigt werden, liegt daher nicht bei uns, sondern beim beauftragenden Finanzmarktteilnehmer. Aufgrund des delegierten Charakters unserer Tätigkeit erhalten wir nicht die vollständigen, standardisierten und verlässlichen Daten, die für eine eigenständige und methodisch fundierte Bewertung der PAI‑Indikatoren erforderlich wären. Dadurch besteht keine rechtliche und faktische Grundlage für eine methodisch verlässliche Anwendung der PAI‑Indikatoren. Vor diesem Hintergrund erklären wir gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. b Offenlegungsverordnung ausdrücklich, dass wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene derzeit nicht berücksichtigen („Opt‑out“). Diese Erklärung wird mindestens einmal jährlich überprüft.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Die Impact Asset Management GmbH hat die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Vergütungspolitik derzeit nicht explizit festgeschrieben. Die Vergütung der Mitarbeiter erfolgt grundsätzlich nur zu einem geringen Teil variabel, wobei qualitative Kriterien bei der Bemessung im Mittelpunkt stehen. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen die Vergütung hierbei aber weder positiv noch negativ.

Es werden durch die Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Investmentprodukte einzusetzen, zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt im Ergebnis keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Investmentprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.